Krankmeldungen
Bitte melden Sie Ihr Kind unverzüglich vor Unterrichtsbeginn
ab, wenn es aus gesundheitlichen Gründen den Unterricht nicht besuchen
kann. Es reicht aus, wenn Sie eine Nachricht auf Band hinterlassen, auch
schon frühmorgens oder nachts oder einem Mitschüler eine schriftliche
Notiz mitgeben.
Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen.
Kann Ihr Kind längerfristig nicht am Unterricht, besonders auch am Sport-/ Schwimmunterricht teilnehmen, bitten wir um Vorlage eines ärztlichen Attests.
Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Schule über gewisse Krankheiten Ihres Kindes informieren müssen. Lesen Sie dazu das Informationsblatt zum Infektionsschutz.
Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen.
Kann Ihr Kind längerfristig nicht am Unterricht, besonders auch am Sport-
Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Schule über gewisse Krankheiten Ihres Kindes informieren müssen. Lesen Sie dazu das Informationsblatt zum Infektionsschutz.